Hintergrund: In Deutschland sieht das Einkommenssteuergesetz (EStG) vor, dass grundsätzlich 15 Prozent der für Bauleistungen in Rechnung gestellten Beträge vom Bauleistungsempfänger einzubehalten sind (§ 48 EStG).
Verfahren Bauabzugssteuer und Freistellung
Die Höhe des einbehaltenen Steuerabzugs meldet der Bauleistungsempfänger an das zuständige Finanzamt und führt den Betrag hierhin ab. Später erfolgt beim Finanzamt des Bauleistenden eine Anrechnung der bereits einbehaltenen Beträge auf die zu entrichtenden Steuern.
Sofern der reguläre Ausgleich des Steueranspruchs nicht gefährdet erscheint, können Sie als Bauleistender eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG bei Ihrem Finanzamt beantragen. Das Finanzamt prüft dann die Voraussetzungen und stellt bei positivem Ergebnis eine befristet gültige Freistellungsbescheinigung für Sie aus.
Legen Sie die gültige Freistellungsbescheinigung Ihren Auftraggebern vor, brauchen diese den Steuerabzug nicht vorzunehmen und dürfen den vollen Rechnungsbetrag an Sie auszahlen. Insofern könnte eine Prüfung der Gültigkeit Ihrer Freistellungsbescheinigung und die ggf. notwendige Beantragung einer Folgebescheinigung für Sie wichtig sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse
Im Bereich der Sozialversicherung gibt es ebenfalls die Möglichkeit Bescheinigungen zu beantragen, die das Erfüllen von Melde- und Zahlungsverpflichtungen Ihrerseits bestätigen. Dies gewinnt insbesondere bei Auftragsvergaben und vor dem Hintergrund einer möglichen Haftung von Nachunternehmern im Sinne des § 28 e SGB IV zunehmend Bedeutung.
Sofern Sie als Bauunternehmer daher aufgefordert werden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse oder der gesetzlichen Unfallversicherung vorzulegen, beantragen Sie diese einfach bei der zuständigen Krankenkasse bzw. Unfallversicherung. Meist ist dies auch online möglich.
Hinweis: Bei der Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen ist es wichtig, dass Sie diese bei jeder Krankenkasse separat beantragen, bei der Sie Arbeitnehmer angemeldet haben.
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