Dem Fachkräftemangel kann man auf verschiedene Arten entgegenwirken. Eine Möglichkeit wäre es, junge Menschen für einen Beruf zu begeistern. Noch immer gibt es zahlreiche Berufe, die traditionell entweder eher von Mädchen oder eher von Jungen ausgeübt werden. Das seit vielen Jahren durchgeführten Girls Day und dem entsprechenden Pendant, dem Boys Day, bietet einen ersten Einblick und Orientierung in die jeweilig noch klischeebehaftete Berufswelt für Jungen und Mädchen.
Dabei können Mädchen die Berufe im Berufsfelds MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und für Jungen das Berufsfeld SAGE (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung) für einen Tag reinschnuppern.
Wann ist der Girls Day und wie kann ich mitmachen?
Girls Day und Boys Day finden am selben Tag statt, am 26. April 2026 (dann wieder am 22. April 2027). Die Teilnahme ist für die Unternehmen freiwillig. Um Ihre Angebote zu bewerben, sollten Sie zum einen den direkten Kontakt zu den Schulen in der Region suchen. Sie können und sollten Ihr Angebot zusätzlich auch online präsentieren. Nutzen Sie dazu die folgenden Adressen:
https://www.girls-day.de/
https://www.boys-day.de/
Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema.
Was muss ich in der SV beachten?
Sozialversicherungsrechtlich müssen Sie nichts beachten, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt und Sie kein Entgelt zahlen. Daher kann es nicht zur Sozialversicherungspflicht kommen – abgesehen davon, dass es sich um eine befristete Veranstaltung handelt.
Auch für die Unfallversicherung des Betriebes ist dieser Schnuppertag nicht relevant, da es sich in aller Regel um eine Schulveranstaltung handelt. Im Falle eines Falles ist daher die gesetzliche Unfallversicherung der Schule zuständig. Das gilt auch für den Weg zum Betrieb und von dort nach Hause.
Wichtig ist aber, dass Sie die Regeln des Jugendarbeitsschutzes beachten. Denn die Teilnehmenden werden in der Regel unter 18 Jahre alt sein. Das wird leicht übersehen, wenn im Betrieb sonst nur volljährige Mitarbeiter und Auszubildende beschäftigt werden. Daher achten Sie bitte auf die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes insbesondere zu den Arbeits- und Pausenregelungen. So darf die Arbeitszeit Jugendlicher maximal acht Stunden pro Tag betragen. Für die Pausengelten folgende Bestimmungen:
Jugendliche müssen genau definierte Ruhepausen erhalten. Diese betragen mindestens:
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit über 4,5 bis 6 Stunden
- 60 Minuten bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden
Eine Pause zählt nur, wenn sie mindestens 15 Minuten dauert. Pausen müssen frühestens 1 Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens 1 Stunde vor Arbeitsende liegen. Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden am Stück ohne Pause beschäftigt werden.
Und ganz wichtig: Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mit gefährlichen Arbeiten betraut werden – aber das sollte bei einem solchen Schnuppertag ohnehin nicht erfolgen.
Zwar besteht für Kinder unter 15 Jahren ein generelles Beschäftigungsverbot, das gilt aber in diesem Fall nicht.
Während der Veranstaltung haben Sie die die Aufsichtspflicht über die Teilnehmenden. Für alle – ob jugendlich oder nicht – gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Arbeitsschutz, also insbesondere zur Unfallverhütung und ggf. zu beachtende Hygienevorschriften. Ist für die Tätigkeit eine persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben, so müssen Sie diese bereitstellen.
Gute Vorbereitung hilft
Um einen guten Eindruck zu hinterlassen, ist es wichtig, den Tag gut vorzubereiten. Die Teilnehmenden sollen in wenigen Stunden einen möglichst positiven, aber auch realistischen Eindruck von dem Beruf und von Ihrem Unternehmen erhalten. Diese kurze Zeit muss also optimal genutzt werden. So sollten beispielsweise die benötigten Arbeitsmaterialien bereitstehen und auch eventuell notwendige Zugangsberechtigungen und Sicherheitsmaßnahmen bereits vorher geklärt werden. Ideal ist es, wenn die jungen Menschen am Ende des Tages etwas „Greifbares“ mit nach Hause nehmen können. Das geht am ehesten dort, wo etwas hergestellt wird, etwa im Handwerk oder in einem Produktionsbetrieb. Wichtig ist, dass die jungen Leute am Ende eine Teilnahmebestätigung erhalten. Diese können Sie auch gut vorbereiten.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Wenn Sie das Ziel der Veranstaltung erreichen und vielleicht eine Schülerin oder einen Schüler für ein Praktikum oder einen Ferienjob bei Ihnen begeistern können. In diesem Fall sollten Sie -im Idealfall- für einen neuen Auszubildenden die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten beachten und die notwendigen Meldungen abgeben. Was Sie dann tun müssen, finden Sie in unseren Steckbriefen:
Was genau Sie melden müssen, können Sie mit unseren Frage-Antwort-Katalogen prüfen:

