Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie schicken sehr viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nach Möglichkeit in Home Office. Was so lapidar und pauschal klingt, hat in Wirklichkeit große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter in Deutschland – und ist rechtlich nicht ganz so simpel. Hier finden Sie kompakte Erläuterungen sowie Antworten auf häufige Fragen rund ums Arbeiten von Zuhause aus.

Ein Begriff, viele Bedeutungen: Das alles kann Home Office sein

Telearbeit

Damit sind Bildschirmarbeitsplätze gemeint, die vom Arbeitgeber in den Räumen des Arbeitnehmers eingerichtet werden (oft inklusive Schreibtisch und Bürostuhl). Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben eine vertragliche Vereinbarung zur Telearbeit geschlossen, in der die wöchentliche Arbeitszeit am Telearbeitsplatz definiert ist. Telearbeit kann so die gesamte Arbeitszeit über geleistet werden oder auch nur teilweise. An den anderen Tagen arbeitet Ihr Arbeitnehmer also wie gehabt im Büro. Zur Telearbeit gibt es eine gesetzliche Definition, die Sie unter § 2 Abs.7 ArbStättv (Arbeitsstättenverordnung) nachlesen können.

Heimarbeit

Bei Heimarbeit wird die Arbeit zwar meist zu Hause erledigt, es ist aber kein Synonym für Home Office! Heimarbeit wird durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geregelt. Heimarbeiter wählen zur Erledigung der Aufträge selbst ihre Arbeitsstätte. Das kann die eigene Wohnung sein oder eine andere sogenannte Betriebsstätte. Die Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber mittelbar oder unmittelbar überlassen. Das bedeutet, dass Heimarbeiter ihre Aufgaben entweder direkt vom Arbeitgeber erhalten oder durch eine Vermittlung. Heimarbeiter sind nicht an Weisungen oder Organisationen von Ihnen als Arbeitgeber gebunden. Wenn die Aufträge durch einen externen Vermittler vergeben werden, erfolgt die Heimarbeit als selbstständige Tätigkeit. Sie kann aber auch in einem festen Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Diese ist dann meldepflichtig.

Mobiles Arbeiten

Hier erfolgt das Arbeiten unabhängig von einem festen Ort der Erbringung. Oder anders gesagt: Solange Ihr Arbeitnehmer die anstehenden Aufgaben erledigt, handelt es sich um mobiles Arbeiten. Ob er nun in einem Café um die Ecke sitzt oder auf Bali. Das Home Office gehört damit eigentlich auch zum mobilen Arbeiten. Es gibt keine rechtliche Definition oder Regelung zum mobilen Arbeiten. Genauso wenig existiert ein Anspruch seitens der Arbeitnehmer auf mobiles Arbeiten.

Vereinbarungen zu Home Office schafft Klarheit

Bevor Ihre Arbeitnehmer den Laptop einpacken, um bis auf weiteres bei sich Zuhause zu arbeiten, sollten Sie schriftlich vereinbaren, unter welchen Voraussetzungen dies geschieht. Gibt es in Ihrem Beschäftigungsbetrieb einen Betriebsrat, ist eine Betriebsvereinbarung eine gute Möglichkeit hierfür. Alternativ schließen Sie mit jedem Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung (beispielsweise als Teil des Arbeitsvertrags). Hierin halten Sie die Rahmenbedingungen fest, z. B. zur Arbeitszeiterfassung, zum Umgang mit gestellten Geräten, zur Entstehung von Überstunden im Home Office etc.

FAQs zu Home Office

Können meine Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob sie Home Office machen?

Nein. Diese Entscheidung liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Denn Ihnen obliegt die Weisung, was und wo Ihre Arbeitnehmer arbeiten sollen. Denn Sie haben auch jederzeit für ausreichenden Arbeits- und Datenschutz zu sorgen. Das muss gewährleistet sein, bevor Ihre Arbeitnehmer zum Arbeiten Zuhause bleiben können.

Gibt es ein allgemeines Recht auf Home Office, um z. B. eine Ansteckung zu vermeiden. Sprich: Muss ich als Arbeitgeber Home Office anbieten, um meine Fürsorgepflicht zu erfüllen?

Nein. Es gibt kein Recht darauf. Es ist nur eine mögliche Lösung, um die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – kein Home Office ermöglichen, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Arbeitnehmer im Büro so gut wie möglich vor einer Ansteckung geschützt sind. Zum Beispiel, indem sie mit ausreichendem Abstand voneinander arbeiten.

Wenn ich Home Office anbiete, können sich meine Arbeitnehmer dann aussuchen, wann sie arbeiten?

Theoretisch ja, denn Sie können aus der Ferne schlecht beeinflussen, wann der Firmen-Laptop ein- oder ausgeschaltet wird. Aber für den zuverlässigen Austausch mit Vorgesetzten und Kollegen ist es hilfreich, feste Zeiten am Tag zu vereinbaren, zu denen alle erreichbar sind. Dazu kommt, dass Sie als Arbeitgeber weiterhin für ausreichende Arbeits- und Ruhezeiten sorgen sollten. Genauso wenig wie Ihr Arbeitnehmer am Sonntag im Büro erscheint, sollte er also auch jetzt nicht am Sonntag für Sie arbeiten.

 

Arbeits- und Datenschutz außerhalb des Büros wahren

Am einfachsten und sichersten gelingt die Arbeit von Zuhause, wenn Sie als Arbeitgeber alles nötige Arbeitsgerät zur Verfügung stellen: In den meisten Fällen handelt es sich um einen Laptop und eine sichere, verschlüsselte Verbindung in das Firmennetzwerk. Oft wird hierfür ein VPN-Kanal genutzt. Denkbar sind noch weitere Gegenstände wie eine Maus und Tastatur, Headset (für Telefonkonferenzen) und ein Monitor – damit wäre ein ergonomisches Arbeiten noch eher möglich.

Theoretisch ist es natürlich auch denkbar, dass Ihre Arbeitnehmer eigene Geräte (Computer etc.) verwenden. Allerdings müssen Sie dann darauf vertrauen, dass Ihren Arbeitnehmern jeweils aktuelle Versionen der nötigen Software und vor allem eine sichere Firewall installieren und aktualisieren.

Generell sollten Ihre Arbeitnehmer darauf achten, dass keine unbefugten Personen Zugang zum Firmennetzwerk bekommen und dass ihre selbstgewählten Passwörter nur schwer oder gar nicht zu erraten sind.

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