Als Arbeitgeber melden Sie – wie bekannt – Ihre Arbeitnehmer bei Beschäftigungsbeginn zur Sozialversicherung an und bei Beschäftigungsende wieder ab. Während der laufenden Beschäftigung haben Sie noch eine Aufgabe. Denn mit der Jahresmeldung melden Sie die beitragspflichtigen Entgelte. Und in Fällen der Unterbrechung der Arbeitspflicht erstellen Sie eine Unterbrechungsmeldung.
Etwas weniger geläufig ist hingegen die „Gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI“ mit dem Meldegrund 57, die von den Rentenversicherungsträgern bei den Arbeitgebern angefordert wird.
Was ist die „Gesonderte Meldung“?
Wenn ein Arbeitnehmer aus einer laufenden Beschäftigung heraus einen Rentenantrag stellt, kann es sein, dass der zuständige Rentenversicherungsträger beim entsprechenden Arbeitgeber die „Gesonderte Meldung“ anfordert. Der Rentenversicherungsträger fragt hierdurch die Entgelte im verbleibenden Zeitraum bis zum Rentenbeginn ab. Ziel: Er möchte die Höhe der Rente möglichst aktuell und exakt berechnen können.
Daher darf diese Meldung mit Grund 57 auch frühestens drei Monate vor Beschäftigungsende erstellt werden. Zudem dürfen die in der „Gesonderten Meldung“ nachgewiesenen Entgelte und Zeiträume nicht erneut in einer Jahresmeldung gemeldet werden, da diese sonst doppelt vorliegen würden.
Minijob und Meldegrund 57
Die Anforderung einer „Gesonderten Meldung“ durch den Rentenversicherungsträger kann für voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen erfolgen, aber auch für Midijobs und Minijobs. Schließlich geht es darum, alle denkbaren Rentenansprüche zu prüfen und mit in die Berechnung einzubeziehen.
Für Privathaushalte, die Minijobber beschäftigen, übernimmt die Minijob-Zentrale diese Arbeitgeberpflicht der „Gesonderten Meldung“. Falls Sie als privater Arbeitgeber also eine Aufforderung zur Abgabe einer „Gesonderten Meldung“ erhalten, wenden Sie sich am besten direkt an die Minijob-Zentrale.
Gut zu wissen: Eine „Gesonderte Meldung“ müssen Sie nie eigeninitiativ abgeben. Stattdessen erhalten Sie dazu immer eine Aufforderung von der deutschen Rentenversicherung.
Weitere Informationen in unseren Steckbriefen
Zusätzliche interessante Informationen finden Sie auch in unserem Steckbrief 450-Euro-Minijobber sowie im Steckbrief Meldungen.