Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch bei privaten Bauherren ab, um deren private Bauhelfer vor den Folgen von Unfällen schützen. Dazu zählen Familienangehörige, Nachbarn und Arbeitskollegen.

Der Bauherr selbst und sein Ehe- oder Lebenspartner sind nicht automatisch bei der BG BAU versichert. Die privaten Bauherren unterliegen aber grundsätzlich der Versicherungspflicht und müssen sich bei der BG BAU melden. Neben der Versicherung bei einem Unfall unterstützt die BG BAU die privaten Bauherren beispielsweise bei der Unfallverhütung.

Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft

Für die Absicherung der Bauhelfer sind die gesetzlichen Vorschriften eindeutig: Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen sie das Bauvorhaben, die geplanten Eigenleistungen sowie die beauftragten Unternehmen gegenüber der BG BAU melden. Die Bauherren erhalten dann eine Aufforderung, einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden einzureichen.

Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Helfer unentgeltlich arbeiten oder nicht. Ausgenommen sind sogenannte spontane Handreichungen oder Gefälligkeitsleistungen durch Verwandte, Freunde oder Bekannte. Ob das der Fall ist, muss in jedem Einzelfall anhand der Beziehung zwischen dem privaten Bauherrn und dem Helfenden geprüft werden.

Mit der Meldung der versicherten Helfenden an die BG BAU vermeiden private Bauherren Bußgelder. Außerdem erleichtern und beschleunigen sie so die Entscheidung zur Leistungspflicht zugunsten der versicherten Helfenden, falls tatsächlich ein Unfall passiert.

Die jährliche Beitragshöhe

Der Beitrag pro Helfer liegt bei aktuell 145 Euro in den neuen Bundesländern und 158 Euro in den alten Bundesländern. Dabei gilt eine Obergrenze von 100 Stunden Arbeitseinsatz pro Helfer. Waren alle Helfer zusammengerechnet nicht länger als 40 Stunden am Eigenbauprojekt tätig, übernimmt die Unfallkasse der öffentlichen Hand den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Weitere Infos bei der BG Bau

Ein Angebot für private Bauherrinnen und Bauherren und eine umfassende Beratung zum Arbeitsschutz bietet die BG Bau auf ihren Internetseiten oder unter dem Kontakt zur BG Bau an.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Was Sie im Falle eines Unfalls tun müssen, können Sie hier im Informationsportal im Steckbrief Unfall prüfen.