Das Hessische Landessozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich eine Arbeitnehmerin auf Dienstreise befand und bei einem Telefonat gestürzt war. Nach gründlicher Abwägung kam das Gericht zu dem Schluss, dass kein Arbeitsunfall vorlag, da es sich um ein privates Telefonat gehandelt hatte.

Vorliegender Fall

Die Arbeitnehmerin befand sich auf einem dienstlichen Kongress in Portugal und hatte vor, im Anschluss daran dort Urlaub zu machen. Um ihren Mietwagen abzuholen, wollte sie ein Taxi zum Flughafen bestellen. Auf dem Weg zum Telefon stürzte die Klägerin und erlitt eine Oberschenkelfraktur.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Einstufung als Arbeitsunfall ab, da es sich um eine rein private und eigenwirtschaftliche Tätigkeit der Klägerin gehandelt habe. Die Arbeitnehmerin sah dies anders: Da sie sich ein Taxi zum Flughafen bestellen wollte, stehe dies mit der Dienstreise in einem wesentlichen Zusammenhang und falle damit unter den Unfallversicherungsschutz.

Urteil des Sozialgerichts

Das Landessozialgericht hat nun die Auffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt. Die Arbeitnehmerin sei zwar auch während der Dienstreise unfallversichert gewesen, aber die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt müsse eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit aufweisen. Die Klägerin habe das Taxi bestellt, um dort ihren Leihwagen für ihren privaten Urlaub abzuholen. Damit sei der Gang zum Telefon privat veranlasst gewesen. Das Urteil L 3 U 198/17 vom 13.08.2019 finden Sie unter dem angegebenen Link.

Als Arbeitgeber bei Unfällen handeln

Als Arbeitgeber sollten Sie aber unbedingt jeden Unfall melden, der ein Arbeits- oder ein Wegeunfall sein könnte. Die rechtliche Bewertung erfolgt dann durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Unfallkasse als den für Sie zuständigen Träger der Unfallversicherung.

Sie hier im Informationsassistenten zum Thema Unfall und Berufskrankheit schnell prüfen, was Sie als Arbeitgeber in diesem Fall zu tun haben. Weitere Informationen finden Sie im Informationsportal auch im Steckbrief Unfall.