Rund ein Zehntel der Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet suchthaft. Das ergab eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie auf Basis repräsentativer Daten von 8000 Erwerbstätigen. Suchthaftes Arbeiten kann viele Merkmale haben. Dazu gehören nicht nur sehr lange Arbeitszeiten, sondern auch paralleles Arbeiten an unterschiedlichen Aufgaben. Betroffene nehmen sich oftmals ungern oder nur mit schlechtem Gewissen frei, fühlen sich außerdem oft unfähig nach Feierabend abzuschalten und zu entspannen. Führungskräfte zeigen überdurchschnittlich oft Symptome suchthaften Arbeitens.

Der Untersuchung zufolge arbeiten 9,8 Prozent der Erwerbstätigen suchthaft. Weitere 33 Prozent arbeiten exzessiv – aber nicht zwanghaft. 54,9 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten dagegen „gelassen“.

Überstunden und die gesundheitlichen Folgen

Durch die Arbeitssucht kommt es zu gesundheitlichen Schäden, körperlich wie psychisch. Wie schnell Symptome auftreten, hängt von der körperlichen und psychischen Verfassung des Betroffenen ab.

Mögliche körperliche Folgeerscheinungen sind: Kopfschmerzen, Schlafstörungen, aber auch ein gestörtes Immunsystem (mit entsprechenden Folgen wie häufigen Infekten) oder Verdauungsprobleme.

Zu den möglichen psychischen Folgen zählen: Ständige Unruhe, Stimmungsschwankungen bis hin zu Depressionen.

Oft dauert es lange, bis die körperlichen Beschwerden mit der Arbeitssituation in Verbindung gebracht werden.

Sie als Arbeitgeber sind gefragt: Fürsorge und Prävention

Auf den ersten Blick ist es praktisch, wenn die Mitarbeiter quasi rund um die Uhr arbeiten. Mittel- und langfristig schaden sie damit nicht nur sich selbst, sondern auch dem Unternehmen. 

Denn spätere – oft längerfristige – Erkrankungen bringen viele Nachteile mit sich, von den persönlichen Leiden einmal ganz abgesehen. Ein betroffener Mitarbeiter macht perspektivisch Fehler bei der Arbeit, und die können unter Umständen ganz schön teuer werden.

Um Arbeitssucht möglichst frühzeitig zu erkennen, ist es wichtig, die Führungskräfte für das Thema zu sensibilisieren. Diese können durch ein offenes Gespräch mit dem Mitarbeiter die erste Hürde meistern, um dem Problem aktiv entgegen zu wirken. Ebenso kann eine Überprüfung im Zusammenhang mit einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und Rahmenbedingungen der ausgeübten Tätigkeit vorgenommen werden. Fragen wie „Unter welchen Kriterien müssen die Aufgaben erfüllt werden?“ oder „Herrscht zurzeit anhaltender Druck?“ können bei einer Analyse des Arbeitsumfelds hilfreich sein, um mögliche Gründe im Arbeitsumfeld zu erkennen und anzugehen. Schließlich haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern.

Die Nebenpflicht eines jeden Arbeitgebers besagt, dass durch verschiedene Vorkehrungen und Maßnahmen dafür Sorge getragen werden soll, die Arbeit so zu gestalten,

„(…) daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ (§ 4 ArbSchG)

Achten Sie außerdem darauf, dass die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter nicht die Höchstdauer von zehn Stunden überschreitet.

Hilfreiche Quellen

Möchten Sie sich zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitsgesundheit ausführlicher informieren, so können Ihnen Publikationen folgender Träger weiterhelfen:

Die DGUV sowie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft unterstützen Sie außerdem gerne bei Fragen und Anliegen rund um den Arbeitsschutz. Die DGUV bietet Ihnen beispielsweise eine informative Seite zur „Qualifizierung“ in der Prävention. Hier können Sie unterschiedliche Angebote zur Weiterbildung einsehen und bei Bedarfsfall wahrnehmen. Ebenso umfassend informiert Sie das Themen eigene Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV- IAG.

Die Studie

Die Studie „Suchthaftes Arbeiten und Gesundheit“ der Hans-Böckler-Stiftung können Sie sich als PDF herunterladen.

Wenn die Arbeitssucht zur Arbeitsunfähigkeit führt

Wird der Betroffene von seinem Arzt krankgeschrieben, müssen Sie als Arbeitgeber das Entgelt für bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Nehmen Sie an der Entgeltfortzahlungsversicherung (U1) teil, erhalten Sie einen Teil Ihrer Aufwendung daraus erstattet. Die Anträge müssen Sie auf elektronischem Weg stellen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Was Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters beachten müssen, können Sie in unserem Frage-Antwort-Katalog Krankheit und Unfall erfahren. Auch im Steckbrief Krankheit finden Sie entsprechende Informationen.