Das EU-Programm Erasmus+ hat in Deutschland großen Zuspruch: Im Jahr 2025 wurden mehr als 60.000 Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung gefördert, davon profitierten über 48.000 Auszubildende. Seit Einführung der europäischen Mobilitätsförderung in der Berufsbildung konnten noch nie so viele junge Menschen Teile ihrer Ausbildung im europäischen Ausland absolvieren. Zu den beliebtesten Zielländern zählen Spanien, Irland und Italien. Das zeigt der neue Jahresbericht der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB). Allerdings kennen viele Unternehmen diese Möglichkeit leider noch nicht. Mehr Informationen zum Programm finden Sie unter der Website Erasmus+.

Das Auslandspraktikum als „Werbeinstrument“ nutzen

Viele junge Menschen bevorzugen ein Studium, weil sie das mit einem Auslandssemester verknüpfen wollen. Die meisten wissen gar nicht, dass im Rahmen der betrieblichen Ausbildung ein solches Angebot ebenso möglich ist. Das Angebot kann schon in der Ausschreibung für den Ausbildungsplatz thematisiert werden. Dabei kann die Realisierung von entsprechend guten Leistungen abhängig gemacht werden.

Welche Vorteile bietet ein Auslandspraktikum?

Von einem Auslandsaufenthalt während der Ausbildung profitieren alle Beteiligten. Zwar ist der Auslandsaufenthalt für das Unternehmen mit Reise- und gegebenenfalls weiteren Kosten verbunden, die damit verbundenen Vorteile überwiegen jedoch. Das Unternehmensimage wird in den Augen der potenziellen Bewerber als zukunftsorientiert aufgewertet. Das Recruiting wird erleichtert und die Motivation der Auszubildenden gestärkt. Auszubildende, die einen Auslandsaufenthalt absolviert haben, identifizieren sich zudem stärker mit dem Unternehmen als andere.

Das spricht auch für das Unternehmen: Es zeigt Internationalität, Engagement in der Nachwuchsförderung und Offenheit gegenüber interkulturellem Lernen. Gleichzeitig profitieren Betriebe von motivierten Auszubildenden, die mit neuen Erfahrungen, erweiterten Sprachkenntnissen, mehr Selbstständigkeit und frischen Impulsen in den Arbeitsalltag zurückkehren.

Was müssen Sie in der Sozialversicherung beachten?

Wenn Sie einen Auszubildenden ins Ausland schicken, handelt es sich sozialversicherungsrechtlich um eine Entsendung. Da es sich um eine befristete Entsendung handelt, bleibt in der Regel das deutsche Sozialversicherungsrecht bestehen. Das gilt grundsätzlich in den EU- und EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), in der Schweiz und in Großbritannien. In Ländern mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen ist das ebenfalls der Fall, allerdings nur für die Sozialversicherungszweige, die vom Abkommen erfasst sind. Bei anderen, so genannten Drittstaaten bleibt zwar auch das deutsche Recht im Rahmen der Ausstrahlung bestehen, zusätzlich kann es aber im Beschäftigungsstaat nach dem dortigen Recht zur Versicherungs- und Beitragspflicht kommen. Detailinformationen dazu finden Sie auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland – DVKA.

Wichtig: Innerhalb der EU- und EWR-Staaten gilt grundsätzlich die so genannte Niederlassungsfreiheit. Daher ist hier weder ein Visum noch eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis erforderlich. Das gilt aber nur für EU-/EWR-Staatsbürger. Hat der Auszubildende eine andere Staatsbürgerschaft, müssen ggf. die notwendigen Genehmigungen beantragt werden. Das gilt grundsätzlich auch für alle in allen anderen Staaten.

Welche Meldungen sind erforderlich?

DEÜV-Meldungen sind in der Regel nicht erforderlich, da das Ausbildungsverhältnis und die Sozialversicherungspflicht ja unverändert fortbestehen. Allerdings sind die Meldungen nach der EU-Entsenderichtlinie vorzunehmen. Damit wird ein entsandter Arbeitnehmer im Zielland im Vorwege über das Internet angemeldet. Ziel ist es, die im Beschäftigungsstaat geltenden Mindeststandards (z.B. Mindestlohn, Urlaubsanspruch) sicherzustellen.

Was sagt das Berufsbildungsgesetz zu einem Praktikum im Ausland?

Ein Auslandspraktikum ist im Berufsbildungsgesetz ausdrücklich vorgesehen. Die Dauer ist auf bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit begrenzt. Bei einer dreijährigen Ausbildungszeit dürfte ein Praktikum also maximal neun Monate dauern. In der Praxis findet ein Auslandspraktikum in der Regel aber nur für wenige Wochen statt.

Wo finde ich Unterstützung?

Unterstützung bekommen Sie bei den Kammern (Handels-, Handwerkskammer), wobei die Hilfe regional recht unterschiedlich ausgeprägt ist. Einige Kammern verfügen sogar über ein eigenes Netzwerk von ausländischen Betrieben, die gerne Auszubildende aus Deutschland für ein Praktikum aufnehmen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Lesen Sie ergänzend unsere Steckbriefe Entsendung und Beschäftigung im Ausland, Werkstudent. Außerdem steht Ihnen unser Frage-Antwort-Katalog Auslandseinsatz und Antragsverfahren zur Verfügung.