Die rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Es verpflichtet Sie als Arbeitgeber dazu, eine Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz vorzunehmen. Darüber hinaus müssen Sie ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind, die dabei ermittelten Gefährdungen so weit wie möglich auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Dabei geht es nicht nur um Unfallgefahren, auch wenn die natürlich an erster Stelle stehen. Auch andere Gefährdungen, beispielsweise durch Infektionen oder psychische Belastungen müssen Sie einbeziehen.

So nehmen Sie die Gefährdungsbeurteilung vor

Eine Gefährdungsbeurteilung läuft üblicherweise so ab:

  • Sie ermitteln die möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz und beurteilen sie hinsichtlich ihrer Bedeutung (also etwa der Wahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen).
  • Zur Beseitigung oder zumindest Minderung der Gefährdung legen Sie konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen fest und setzen diese um. Das können technische Veränderungen sein, aber auch organisatorische. Der Spielraum ist da groß, entscheidend ist das Ergebnis. Zu den Schutzmaßnahmen gehört beispielsweise auch, dass Sie den Mitarbeitern notwendige persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen.
  • Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüfen Sie regelmäßig und passen die Maßnahme ggf. an.
  • Wichtig: Die Gefährdungsbeurteilung müssen Sie sorgfältig dokumentieren, um den notwendigen Nachweis erbringen zu können.

Neben dieser grundsätzlichen, für alle geltenden Gefährdungsbeurteilung gibt es noch zusätzliche besondere Verpflichtungen. Diese gelten etwa für Schwangere und stillende Mütter, beim Umgang mit Gefahrstoffen und anderen potenziellen Gefahrenquellen.

Auch Ihre Mitarbeiter sind gefragt

Auch wenn der Arbeitsschutz in erster Linie Ihre Aufgabe als Arbeitgeber ist – auch Ihre Arbeitnehmer sind gefragt. Erkennt ein Arbeitnehmer eine unmittelbar erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit – für sich selbst oder für andere – so muss er diese unverzüglich Ihnen melden. Die Beschäftigten und natürlich auch die Mitarbeitervertretung haben das Recht, Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu machen. Denn wer könnte besser beurteilen, wo es bei der täglichen Arbeit kritisch werden könnte, als die Betroffenen selbst?

Hilfe

Ausführliche Informationen und viele praktische Tipps für die unterschiedlichsten Gefährdungsfaktoren finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA).

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In diesem Zusammenhang kann auch der Steckbrief Gefahrtarifstelle für Sie interessant sein. Und falls trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Betriebsunfall passiert, können Sie im Frage-Antwort-Katalog Unfall und Berufskrankheit prüfen, was Sie als Arbeit in diesem Fall zu beachten haben.