Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Ferienjobs können für beide Seiten eine vorteilhafte Angelegenheit sein. Arbeitgeber können den Personalbedarf in Urlaubszeiten flexibel ausgleichen. Schüler und Schulabgänger können in den Ferien etwas hinzuverdienen und zugleich praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Ist der Schülerjob auf die Wochen der Schulferien beschränkt, können Sie Ihren Arbeitnehmer grundsätzlich als kurzfristigen Minijobber anmelden.

 

Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung

Wichtig sind dabei die Zeitgrenzen. In normalen Zeiten dürfen es nicht mehr als drei Monate oder 90 Tage im Jahr sein. Wegen der Corona-Pandemie dürfen es im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 fünf Monate oder 115 Tage sein. Allerdings sind dabei alle Beschäftigungen des Arbeitnehmers dieser Art zu betrachten – also bei Ihnen wie auch bei anderen Arbeitgebern zuvor.

Aber bei Schulabgängern ist es komplizierter. In diesen Fällen muss zusätzlich geprüft werden, ob der Ferienjob mehr als von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist, also „berufsmäßig“. Will er zwischen Schulabschluss und Beginn von Studium oder Fachschulausbildung arbeiten, gilt das nicht als berufsmäßig.

Als berufsmäßig gilt aber eine befristete Beschäftigung zwischen Schulabschluss und

 

  • einem Ausbildungsverhältnisses,
  • eines dualen Studiums,
  • der Aufnahme einer ersten Dauerbeschäftigung,
  • eines versicherungsfreien Dienstverhältnisses als Beamter,
  • der Tätigkeit als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat.

Dann kann der Schulabgänger nicht als kurzfristiger Minijobber beschäftigt werden, egal wie lang die Beschäftigung dauert. Sie müssen ihn wie jeden anderen Arbeitnehmer mit einer befristeten Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit anmelden. Bei einem kurzfristigen Minijob werden keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt. Steuern entfallen in der Regel, da meistens der Steuergrundfreibetrag nicht überschritten wird oder eine Rückzahlung über den Jahresausgleich möglich ist. Für Sie als Arbeitgeber fallen nur geringe Umlagen an.

 

Alternative: 450-Euro-Minijob

Sollen nicht mehr als 450 Euro monatlich im Durchschnitt gezahlt werden, ist auch die Beschäftigung als 450-Euro-Minijobber möglich. Ein Schüler kann auch mehrere solcher Minijobs haben, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro im monatlichen Mittel verdient. Es können also in den Ferien auch mal mehr als 450 Euro sein, solange der Schüler im ganzen Jahr nicht mehr als 5.400 Euro verdient. Ausnahme ist ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten z. B. aufgrund von Krankheit oder Quarantäne wegen Corona bei anderen Arbeitnehmern.

 

Weiterführende Informationen der Sozialversicherungsträger

Die Auswirkungen der Beschäftigungsart auf die Meldung in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung hat die Deutsche Rentenversicherung in einer Sonderausgabe 2020 der Zeitschrift summa summarum über „Ferienjobs und Corona“ zusammengefasst, die Sie unter dem Link abrufen können. Für alle Fragen zu Minijobs finden Sie bei der Minijob-Zentrale umfassende Informationen im Internet. Für alle Fragen zu Minijobs finden Sie bei der Minijob-Zentrale umfassende Informationen im Internet.

 

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Sie davon ausgehen, dass der Schüler oder der Schulabgänger eine kurzfristige Beschäftigung als Minijobber ausüben kann, finden Sie dazu kompakte Informationen in den Steckbriefen Kurzfristiger Minijobber und Berufsmäßigkeit. Auch der Steckbrief 450-Euro-Minijobber kann für Sie viele weiterführende Informationen enthalten.