Trotz aller wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Covid, gestörter Lieferketten, Energiekrise und Ukrainekrieg ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland auf einem neuen Rekordhoch. Im Durchschnitt waren im Jahr 2022 rund 45,6 Millionen Menschen innerhalb Deutschlands erwerbstätig. Das waren so viele wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Die Arbeitslosenquote ist entsprechend niedrig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Durchschnitt des Jahres 2022 gegenüber dem Vorjahr kräftig um 589 000 Personen, ein Plus von 1,3 Prozent.

Gutes Zeichen für die Sozialversicherung

Und das Gute daran: Zu diesem Anstieg trug maßgeblich die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei. Auch bei der Zahl der marginal Beschäftigten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten) gab es leichte Beschäftigungsgewinne, die jedoch die pandemiebedingten Verluste längst nicht ausgleichen konnten.
Die Entwicklung ist für die Sozialversicherungsträger von entscheidender Bedeutung, denn die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen bedeutet zusätzliche Einnahmen.

Aber wie geht es weiter?

Leider ist die Prognose für die weitere Zukunft nicht so günstig. Vielmehr wird die Gesamtzahl der Erwerbspersonen zwischen 15 und 74 Jahren in Deutschland – je nach zugrundeliegenden Annahmen – von 43,6 Millionen im Jahr 2019 mindestens auf 41,5 Millionen und höchstens auf 33,3 Millionen im Jahr 2060 abnehmen. Ein geringer Rückgang um etwa 2 Millionen auf 41,5 Millionen Erwerbspersonen setzt neben einer dauerhaft hohen Nettozuwanderung aus dem Ausland von über 300 000 Personen pro Jahr auch eine weitere Zunahme der Erwerbsbeteiligung – bei Frauen stärker als bei Männern – voraus. Bei einer niedrigen Nettozuwanderung von 150 000 Personen pro Jahr und einem stagnierenden Erwerbsverhalten ist dagegen mit einem Rückgang der Erwerbspersonenzahl um etwa 10 Millionen auf 33,3 Millionen zu rechnen.

Und das verstärkt den Mangel an Fachkräften ganz erheblich. Der Hauptgrund für die Abnahme der Erwerbspersonen sind die so genannten Baby-Boomer. Diese geburtenstarken Jahrgänge scheiden in den nächsten Jahren aus dem Erwerbsleben aus. Ohne Nettozuwanderung würde die Erwerbspersonenzahl bis 2060 je nach Grundannahme auf knapp 28,2 bis 30,6 Millionen fallen.

Wenn aus Arbeitnehmern Rentner werden

Personen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden und eine Rente beziehen, behalten natürlich ihren Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Leistungsansprüche sind, abgesehen vom Anspruch auf Krankengeld, gleich. Wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind – hier wird eine gewisse Vorversicherungszeit verlangt – werden sie pflichtversichert. Andernfalls kann eine eventuell bestehende freiwillige Krankenversicherung fortgesetzt werden. Wer allerdings in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss in aller Regel dort bleiben und hat keine Möglichkeit in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Wenn Rentner weiterarbeiten

Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, kann das Auswirkungen auf die Beurteilung der Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen haben. So sind Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich versicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auf die Rentenversicherungsfreiheit können sie allerdings verzichten und so noch weitere rentensteigernde Beiträge zahlen. In der Krankenversicherung entfällt der Anspruch auf Krankengeld.

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