Er hängt in jedem Betrieb und liegt in jedem Auto – der Verbandskasten. Aber was ist eigentlich drin und was muss enthalten sein? Das ist nicht unwichtig, denn ein Verbandskasten gehört zum praktizierten Arbeitsschutz – der im Betrieb und der im (Dienst-)Wagen.

Was gehört in den Verbandskasten?

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen einem Verbandskasten für das Auto (hier gibt es eine einheitliche Norm) – da braucht es in jedem Fall nur einen – und dem Verbandskasten im Betrieb. Hier gibt es Unterschiede hinsichtlich des Inhalts und der Anzahl der benötigten Verbandskästen. Der erforderliche Inhalt richtet sich nach der Größe des Betriebes und der Art. So werden beispielsweise an einen Verbandskasten in einem chemischen Betrieb andere Anforderungen gestellt, als bei einer reinen Verwaltung. Beispielsweise müssen in einem chemischen Betrieb Augenspülflaschen enthalten sein.

In Verwaltungsbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten reicht beispielsweise ein kleiner Betriebsverbandkasten nach der DIN-Norm 13157, bis 300 Beschäftigte braucht es einen großen nach DIN 13169. Im verarbeitenden Gewerbe ist dagegen bereits ab 21 Beschäftigten ein großer Kasten sinnvoll. Der große Verbandkasten enthält die doppelte Menge an Materialien des kleinen Verbandkastens. Und dann gibt es eben für einige Branchen noch spezielle erweiterte Anforderungen – je nach den möglichen Unfallgefahren.

Grundsätzlich gilt: Lieber einen Verbandskasten mehr als einen zu wenig. Denn es ist von großer Bedeutung, dass die Kästen auch möglichst schnell erreichbar sind und nicht aus großer Entfernung besorgt werden müssen. Eine Übersicht der notwendigen Inhalte in der Verwaltung gibt es auf der Info Seite Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

Mehr über die eventuell zusätzlich erforderlichen Inhalte erfahren Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.

Im Auto jetzt Pflicht: Masken im Verbandskasten

Dass ein Verbandskasten in jedes Auto gehört, sollte jeder Autofahrer wissen. Der Inhalt ist genormt (DIN 13164). Hier gibt es etwas Neues: Seit dem 1. Februar 2023 muss der Verbandskasten im Auto zwei medizinische Schutzmasken (nicht zwingend FFP2) enthalten. Eigentlich besteht diese Vorschrift schon seit einem Jahr, es gab aber eine Übergangsfrist, die jetzt ausgelaufen ist.

Wussten Sie schon…

…dass es ein Haltbarkeitsdatum für Verbandskästen gibt? Für die Neuerung beim Autokasten gilt, dass er nicht ausgetauscht werden muss, wenn er noch der bisherigen Norm entspricht und das Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Dann können Sie einfach die geforderten zwei Masken hinzutun. Nach Ablauf des Datums muss ein neuer Verbandskasten her – denn dann kann die Sterilität der Verbandsmittel nicht mehr garantiert werden.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Natürlich ist zu hoffen, dass die Verbandskästen nie zum Einsatz kommen müssen. Wenn aber doch, können Sie in unseren Frage-Antwort-Katalogen Krankheit und Unfall und Unfall und Berufskrankheit erfahren, was Sie tun müssen. Ans Herz legen möchten wir Ihnen auch unseren Steckbrief Unfall zum Thema.