Menschen mit Behinderungen ins Krankenhaus begleiten: Das gilt ab 1. November 2023

Wenn Ihr Arbeitnehmer einen Familienangehörigen oder engen Freund hat, der mit Behinderungen lebt, möchte er diese Person sicher auch begleiten, falls eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig wird. Bisher musste er dafür regulären Urlaub nehmen. Nun hat der Gesetzgeber entschieden, dass Begleitpersonen von Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen Anspruch haben auf Krankengeld – als Ausgleich für ihren Verdienstausfall.

Ein Patient kann aufgrund seiner körperlichen und/oder geistigen Behinderungen eine Begleitung benötigen. Die Begleitung kann

  • für eine optimale Verständigung im Krankenhaus zwischen Patient und Ärzten/Pflegern sorgen,
  • dem Patienten helfen, bei der Behandlung zu kooperieren und mögliche belastende Situationen besser zu meistern und
  • bei der stationären und der späteren ambulanten Therapie unterstützen.

Ob nur einer dieser Punkte oder eine Kombination aus mehreren Punkten die Begleitung erforderlich macht, ist nicht wichtig. Dagegen ist wichtig, dass beim Patienten eine Behinderung nach § 2 Absatz 1 SGB IX vorliegt.

Was muss der Arbeitnehmer tun, um als Begleitung mit ins Krankenhaus freigestellt zu werden?

Das Krankenhaus stellt Ihrem Arbeitnehmer eine Bescheinigung aus, dass die Begleitung medizinisch notwendig ist. Das kann zusammen mit der Krankenhauseinweisung geschehen.

Damit kann der Beschäftigte einen Antrag auf Krankengeld bei seiner Krankenkasse stellen. Für die Zeit des Krankenhausaufenthalts kann er sich zudem eine weitere Bescheinigung ausstellen lassen und Ihnen als Arbeitgeber vorlegen.

Muss ich als Arbeitgeber meinen Beschäftigten von der Arbeit freistellen?

Der Beschäftigte, der einen ihm nahestehenden behinderten Menschen ins Krankenhaus begleitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf (unbezahlte) Freistellung von der Arbeit. Dafür wird als Ausgleich eben das Krankengeld gezahlt. Der Freistellungsanspruch besteht auch, wenn Ihr Beschäftigter nicht in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat krankenversichert ist. Er hat dann allerdings in der Regel keinen Anspruch auf Geldleistung gegenüber seiner privaten Versicherung.

Weitere Informationen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die Richtlinie lesen Sie hier. Der „Beschluss zur Erstfassung der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie“ gilt ab dem 1. November 2022.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Falls Ihr Arbeitnehmer selbst mal ins Krankenhaus muss, weil er zum Beispiel einen Arbeitsunfall hatte, können Sie mit unserem Frage-Antwort-Katalog Krankheit ermitteln, was Sie als Arbeitgeber tun müssen.

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