Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Einige Arbeitgeber hatten bereits zu Beginn der Corona-Pandemie den Bedarf nach Mehrarbeit. Für andere besteht jetzt der Bedarf nach Lockerungen der Schutzmaßnahmen und Wiederanlaufen der betrieblichen Aktivitäten. Aber was bedeutet eine höhere Arbeitszeit für die Meldung an die Sozialversicherung?

Um den Bedarf ohne Neueinstellungen zu decken, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Bei bisheriger Kurzarbeit: Reduzierung oder Beendigung der Kurzarbeit
  • Temporäre Erhöhung der Arbeitszeiten durch Überstunden
  • Dauerhafte Erhöhung z.B. durch Wechsel von Teilzeit in Vollzeit

Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen müssen Sie individuell prüfen und mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbaren. Es kann sinnvoll sein, den Betriebsrat zu informieren oder zu beteiligen. Dabei können sowohl allgemeine gesetzliche Vorgaben als auch Regelungen im Tarifvertrag wichtig sein. Im Einzelfall müssen Sie den Arbeitsvertrag anpassen oder ergänzende Vereinbarungen treffen. Unter Umständen sollten Sie sich vorab durch fachkundige Experten wie einen Steuerberater oder einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Was bedeutet eine erhöhte Arbeitszeit für die Meldung an die Sozialversicherung?

Davon unabhängig müssen Sie prüfen, ob die Mehrarbeit in der Sozialversicherung Konsequenzen hat. Manche Änderungen bedeuten nur Änderungen in der Beitragszahlung. Beispiel: Ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer (kein Minijobber) soll von Teilzeit auf Vollzeit umsteigen. Dann sind nur dann weitere Meldungen in der Sozialversicherung erforderlich, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden.

Anders ist der Fall, wenn durch die Mehrarbeit auch längerfristig eine andere Art von Beschäftigung vorliegt. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der bisher als 450-Euro-Minijobber beschäftigt ist, soll in Teilzeit arbeiten und 1.400 Euro verdienen. Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen besteht, müssen Sie ihn bei der Minijob-Zentrale abmelden und bei der zuständigen Krankenkasse anmelden. Soll der 450-Euro-Minijobber nur einmalig und unvorhergesehen (Beispiel Krankheitsvertretung) mehr arbeiten, gilt das nicht und er bleibt Minijobber.

Es kommt also immer darauf an, ob es für die jeweilige Beschäftigungsart als Definition in der Sozialversicherung Grenzen für Arbeitszeit oder Entgelt gibt. Neben dem 450-Euro-Minijobber gilt das vor allem bei folgenden Beschäftigungsarten:

Unter dem jeweiligen Link finden Sie weitergehende Informationen in einem Steckbrief.

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