Für Minijobs in Privathaushalten gelten spezielle, stark vereinfachte Regelungen für den Arbeitgeber. Ziel des so genannten Haushaltsscheck-Verfahrens ist es, die Hemmschwelle für die ordnungsgemäße Anmeldung und Versicherung der Haushaltshilfen in Privathaushalten zu senken. Daher übernimmt die Minijob-Zentrale im Rahmen dieses Verfahrens die sonst notwendigen Arbeitgeberpflichten wie beispielsweise die DEÜV-Meldungen oder die Beitragsberechnung.
Wie funktioniert das Haushaltsscheck-Verfahren?
Der Haushaltsscheck ist das Grundformular für Minijobs im Privathaushalt. Er dient zur An- und Abmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale. Voraussetzung für das vereinfachte Verfahren – und damit zwingend erforderlich – ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit werden dann von der Minijob-Zentrale die Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen, die Beiträge zur Unfallversicherung und die Pauschsteuer eingezogen.
Den Haushaltsscheck gibt es als Vordruck oder online. Zudem steht der digitale Minijob-Manager zur Verfügung.
Bei gleichbleibendem Entgelt genügt eine einmalige Anmeldung. Ein neuer Haushaltsscheck ist dann nur bei Änderungen der Entgelthöhe oder zum Ende der Beschäftigung nötig.
Was ist der Halbjahresscheck?
Bei schwankendem Entgelt müssen die monatlichen Entgelte jeweils für das erste und zweite Halbjahr gemeldet werden. Denn die Abrechnung und Beitragszahlung erfolgt im Haushaltsscheckverfahren immer halbjährlich, also für die Monate Januar bis Juni und von Juli bis Dezember.
Bei Nutzung des Halbjahresschecks muss also nicht jeden Monat ein geändertes Entgelt gemeldet werden, sondern immer gesammelt für jeweils den Halbjahreszeitraum. Fällig werden die Beiträge für das erste Halbjahr am 31.7., für das zweite Halbjahr am 3.1. des Folgejahres.
Was macht die Minijob-Zentrale mit den Daten?
Aus den Entgeltmeldungen des Arbeitgebers berechnet die Minijob-Zentrale die für den Minijob anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, also die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Außerdem werden die Umlagen für die Entgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2 ermittelt. Anders als bei „normalen“ Beschäftigungen muss der Arbeitgeber sich auch nicht um die Unfallversicherung kümmern. Hier übernimmt ebenfalls die Minijob-Zentrale die notwendigen Meldungen, ermittelt die Beiträge und zieht diese zusammen mit den anderen Beiträgen ein. Das gilt auch für die Pauschalsteuer von 2 Prozent, die für Minijobs anfällt.
Die Minijob-Zentrale erstellt alle notwendigen Meldungen, also die An- und Abmeldung sowie die Jahresmeldungen und übermittelt diese direkt an die Rentenversicherung.
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