Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Dachverband DGUV warnen aktuell eindringlich vor einer neuen Betrugsmasche, die sich gezielt an Betriebe im Gastgewerbe richtet. Kriminelle versenden dabei gefälschte Schreiben mit dem Betreff wie „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ oder „Pflicht zur Teilnahme am DGUV Präventionsmodul – jetzt umsetzten“. Außerdem könnten sie Titel wie ‚Pflicht zur Anbringung des Augenspül-Schildes – Frist zur Umsetzung‘ oder ‚Dringende Zahlungsaufforderung für Augenspülschild (verpflichtend)‘ tragen, wie es in den ersten betrügerischen Schreiben im Februar hieß. Die DGUV stellt dabei klar, dass Sie ein solches Präventionsmodul nicht anbieten. Die BGN versichert, dass sie keine Rechnungsschreiben zu Leistungen dieser Art versendet. Diese Schreiben sind gefälscht.
Die Betrugsschreiben erreichen Sie sowohl per E-Mail als auch klassisch auf dem postalischen Weg. Den Absender zu überprüfen und als Fälschung zu erkennen ist dabei auf dem ersten Blick hin schwierig, da die Logos von DGUV und der BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy professionell eingesetzt und missbräuchlich genutzt wurden. Bitte kontaktieren Sie auch nicht die im Schreiben aufgeführte BGN-Servicenummer, da diese vermutlich zu einem Callcenter im Ausland führen würde.
Ein Beispiel eines solchen Betrugsschreibens hat die BGN auf ihrer Website veröffentlicht.
Was kann ich tun?
Wenn Sie ein Schreiben dieser Art erhalten haben, sollten Sie der Zahlungsaufforderung auf keinen Fall folgen. Kontaktieren Sie Ihre zuständige BG oder die DGUV, um von dem Betrugsversuch Meldung zu machen. Sie erhalten Unterstützung und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Die BGN hat hierfür eine Präventionshotline eingerichtet. Diese ist unter der Nummer 0621 44563517 zu erreichen. Falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend an die örtliche Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten. Auch die BGN und DGUV haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Unter der Präventionshotline erhalten Sie das zugehörige Aktenzeichen, sowie Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden.
Besonders Arbeitgeber im Gastgewerbe sollten direkte Zahlungsaufforderungen kritisch sehen und wachsam überprüfen. Wurden diese Leistungen in Anspruch genommen? Um die Echtheit des Schreibens zu prüfen, wenden Sie sich im Zweifelsfall stets direkt an Ihre zuständige BG.
Genauere Informationen erhalten Sie in den Pressemitteilungen der DGUV und BGN, beide vom 31.03.2025.
Kontakt zur BGN und DGUV
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die DGUV und BGN:
Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung