Minijobber tragen trotz ihrer geringfügigen Beschäftigungsart einen erheblichen Beitrag zur deutschen Wirtschaft bei. Die Zahlen der Minijob-Zentrale sprechen eine eindeutige Sprache. Am Stichtag 31. Dezember 2023 waren bei der Minijob-Zentrale 6.932.651 Minijobs gemeldet. Im Vorjahr, also Ende Dezember 2022, waren es noch fast 104.000 weniger. Hinzu kommen noch rund 260.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (Haushaltsscheckverfahren).

Nun sind Minijobs ja trotzdem Beschäftigungen wie andere auch, nur eben mit einigen Besonderheiten. Aber sie müssen zum Beispiel gemeldet werden, nur nicht bei der Krankenkasse, sondern bei der Minijob-Zentrale. Diese fungiert dann auch als Einzugsstelle für die Beiträge und Umlagen.

Der Minijob-Manager

Die Minijob-Zentrale macht Schluss mit dem Papierkram: Nutzen Sie künftig den Minijob-Manager! Er steht sowohl dem gewerblichen Arbeitgeber als auch dem Privathaushalt als Arbeitgeber zur Verfügung. Sie können damit eine Beitragsübersicht anfordern, also ob Sie noch etwas zahlen müssen oder ein Guthaben besteht, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestellen oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder ändern.

Eine Übersicht der Beschäftigten erleichtert Ihnen den Überblick. So könne Sie auch die Details der Meldungen für die aktuellen und beendeten Arbeitnehmer anschauen.

Besonders hilfreich ist der Manager, wenn Sie beispielsweise die Abrechnungen über einen Steuerberater vornehmen lassen und dies nicht selbst über ein Gehaltsabrechnungsprogramm machen. Dann können Sie selbst nachschauen, ohne Ihren Steuerberater (oft kostenpflichtig) zu befragen.

Das Postfach bietet einen sicheren und schnellen Informationsaustausch zwischen Ihnen und der Minijob-Zentrale.

Die Datensicherheit der Minijob-Zentrale

Da es sich im sensible persönliche Daten Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens handelt, wird der Datenschutz großgeschrieben. Sie müssen sich daher zunächst (einmalig) kostenlos registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Dafür benötigen Sie Ihre Betriebsnummer und Sie müssen bereits eine Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben. Hier geht es zur Registrierung.

Dann erhalten Sie auf dem Postweg einen Aktivierungscode. So ist sichergestellt, dass nur Sie auf den Manager zugreifen können. Es können sich auch mehrere Nutzer für dieselbe Betriebsnummer registrieren – so kann auch ein ganzes Team in der Personalabteilung auf die Informationen im Postfach zugreifen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Nutzen Sie gern unsere Steckbriefe zu Minijob mit Verdienstgrenze, Kurzfristiger Minijob. Für „Minijob mit Verdienstgrenze“ steht Ihnen auch unser gleichnamige Frage-Antwort-Katalog zur Verfügung.