Jeder, der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, sollte seine Versicherungsnummer nennen können. Erfahrene Arbeitnehmer zücken hier jetzt ihren Sozialversicherungsausweis. Den sollte man gut aufheben, denn er enthält wichtige Daten und wird von jedem neuen Arbeitgeber verlangt. Aber was tun Sie, wenn Ihr neuer Arbeitnehmer keinen Sozialversicherungsausweis vorlegen kann? Oder wenn Ihr künftiger Auszubildender gar nichts mit dem Begriff anfangen kann? Wir beantworten die wichtigsten und häufigsten Fragen in unserer FAQ-Liste.

Die wichtigsten Fragen rund um den Sozialversicherungsausweis

Quellen und weitere Informationen zum Thema

Die Deutsche Rentenversicherung hat leicht verständliche Informationen zum Thema für Sie zusammengestellt.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Im Steckbrief Versicherungsnummer haben wir alle Informationen kompakt für Sie zusammengefasst. Auch der Steckbrief Sozialversicherungspflicht kann für Sie interessant sein.

Wenn Sie unter Direkteinstieg Neueinstellung konkret ermitteln, ob die Voraussetzungen für die jeweilige Beschäftigungsart erfüllt sind, erhalten Sie unter „Ergebnis anzeigen“ am Ende eine Checkliste für eine Neueinstellung, die Sie ausdrucken können. Damit können Sie alle Informationen sammeln, die für eine Anmeldung notwendig sind. Mit der ausgefüllten Checkliste können Sie zügig selbst die Anmeldung in Ihrer Arbeitgebersoftware durchführen. Oder Sie geben die Informationen kompakt an Ihren Dienstleister in der Entgeltabrechnung weiter.

Wenn Sie zum ersten Mal überhaupt einen Arbeitnehmer einstellen möchten, können Sie sich entweder unter Orientierungshilfe neuer Arbeitgeber oder im Direkteinstieg neuer Arbeitgeber alle Meldeinformationen zusammenstellen, die vor einer Neueinstellung wichtig sind.