Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, das ist klar. Da ist Pünktlichkeit bei der Zahlung aber keine Frage der Höflichkeit, sondern unbedingt notwendig, um zusätzliche Kosten in Form von Säumniszuschlägen zu vermeiden.
Wann werden die Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Die so genannten Gesamtsozialversicherungsbeiträge, also alles, was Sie zum Beispiel an die Krankenkasse als Einzugsstelle oder an die Minijob-Zentrale bezahlen müssen, werden immer am drittletzten banküblichen Arbeitstag eines Monats für den laufenden Monat fällig. Wochenenden und Feiertage zählen bei der Berechnung nicht mit.
So würden also die Beiträge für den August 2025 eigentlich am 29. August (drittletzter Tag des Monats) fällig. Da der 31. und der 30. August aber auf ein Wochenende fallen, werden die Beiträge bereits am 27. August, nämlich am drittletzten Bankarbeitstag fällig.
Bei Feiertagen, die in diesen Zeitraum fallen, werden diese nur in den Bundesländern berücksichtigt, in denen sie gesetzlich festgelegt sind. Typische Beispiele dafür sind der Reformationstag oder Fronleichnam. Maßgebend ist immer der Sitz der Einzugsstelle. Deshalb kann es in einzelnen Monaten vorkommen, dass Sie – bei verschiedenen Krankenkassen – unterschiedliche Fälligkeitstage berücksichtigen müssen. Das kann schnell einmal übersehen werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie bei den Einzugsstellen das SEPA-Einzugsverfahren. Dann sorgt die Kasse dafür, dass die Beiträge pünktlich von Ihrem Konto abgebucht werden, und Sie haben eine Sorge weniger.
Was bedeutet das für den Beitragsnachweis?
Basis für den Beitragseinzug ist der Beitragsnachweis, den Sie für jede Einzugsstelle erstellen und elektronisch übermitteln müssen. Damit alles auch funktioniert, insbesondere beim SEPA-Verfahren, hat der Gesetzgeber auch hier eine verbindliche Frist gesetzt. Der Beitragsnachweis muss bei der Einzugsstelle spätestens zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit vorliegen – und zwar bereits um 0 Uhr dieses Datums. Auch hier kann es durch Feiertage oder Wochenenden zu Verschiebungen kommen.
Fehlt der Beitragsnachweis zum Zeitpunkt der Fälligkeit, wird die Einzugsstelle beim SEPA-Verfahren die Höhe der geschuldeten Beiträge schätzen (meist auf Basis des Vormonats) und diesen geschätzten Beitrag abrufen. Selbstverständlich wird dieser Betrag später mit den tatsächlichen Beträgen verrechnet.
Was ist sonst noch wichtig?
Wenn ein Arbeitgeber die Beiträge nicht pünktlich zahlt, muss er neben den Säumniszuschlägen auch damit rechnen, dass ihm die Zahlstelle keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Denn damit wird bestätigt, dass das Unternehmen seinen Arbeitgeberpflichten pünktlich und vollständig nachkommt. Ohne eine solche Bescheinigung ist oft die Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht möglich.
Wir geben Ihnen den Überblick
Wir haben Ihnen die wichtigsten Termine, insbesondere die Fälligkeit von Beitragsnachweisen und -zahlungen in einer Übersicht zusammengestellt. Sie können diese als PDF herunterladen.
Es gibt noch andere Fälligkeitstermine
Die hier angesprochenen Fälligkeitstermine gelten für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Das sind neben den Beiträgen für die Arbeitnehmer zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch die vom Arbeitgeber zu tragenden Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung (U1 und U2) und die Insolvenzgeldumlage.
Für freiwillige Krankenversicherungsbeiträge, die von den Versicherten selbst zu zahlen sind, gelten andere Fälligkeitstermine, die teilweise in den Satzungen festgelegt sind.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Wenn Sie keine SEPA-Mandate erteilen wollen, kann Ihnen unsere Übersicht aller Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge 2025 helfen. Laden Sie sich einfach das verlinkte PDF herunter. So haben Sie alle Abgabetermine immer im Blick.
Wer die genauen Grundsätze zum Thema Fälligkeit nachlesen möchte, findet sie in unserer SV-Bibliothek auf der Seite Fälligkeit, Erstattung und Verrechnung von Beitragszahlungen.