DEÜV – was heißt das?
DEÜV bedeutet Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Diese Verordnung regelt die Durchführung des elektronischen Meldeverfahren von Arbeitgebern an die Sozialversicherungsträger (SV-Träger). Für Sie als Arbeitgeber gehören dazu die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Ihrer Arbeitnehmer, die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Ihr Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft und Unfallkasse).
Grundlage sind verschiedene Paragraphen in SGB IV, SGB V, SGB VI sowie im zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte. Die Verordnung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Was ist enthalten?
Die DEÜV enthält Bestimmungen unter anderem zu folgenden Themen:
- Meldepflichtige und zu meldender Personenkreis
- Arten der Meldungen wie z. B. Anmeldung, Unterbrechungsmeldung oder Jahresmeldungen
- Verfahren zur Korrektur von Meldungen
- Regelungen zur Datenübertragung und Systemprüfung
- Beitragsnachweisverfahren
- Übernahme und Weiterleitung durch die Sozialversicherungsträger
- Meldung von Entgeltersatzleistungen
Darin sind auch Termine und Fristen für Meldungen festgelegt.
Die DEÜV-Meldung
Eine DEÜV-Meldung ist also jede Meldung, die Sie auf elektronischem Wege an die Sozialversicherung abgeben. Dazu müssen Sie ein systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramm (Lohnprogramm) oder eine systemuntersuchte Ausfüllhilfe wie zum Beispiel sv.net verwenden. Mit dieser Meldung geben Sie alle Informationen weiter, die die Sozialversicherung benötigt, um zu wissen, ob und wie Ihre Arbeitnehmer oder Ihr Unternehmen versichert sind und welche Beiträge gezahlt werden müssen. Für Ihren Arbeitnehmer hängen davon u. a. auch seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder bei der gesetzlichen Altersrente ab.
Daher ist es so wichtig, dass Sie alles korrekt melden. Vorab können Sie in den Frage-Antwort-Katalogen des Informationsportals prüfen, zu welcher Geschäftssituation welche Informationen benötigt werden, um eine Meldung korrekt abzugeben, und wo man sich erkundigen kann, wenn Fragen offen bleiben. Beim konkreten Ausfüllen werden Sie meistens von der verwendeten Software unterstützt.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Sie können sich mit Hilfe unserer Steckbriefe zu den Meldungen im Allgemeinen, einigen Meldungen im Besonderen und zu wichtigen Schlüsseln informieren. Hier eine Auswahl unserer Steckbriefe:
Über die Software informiert Sie der Steckbrief Standardsoftware und Ausfüllhilfen.
Experten finden in unserer SV-Bibliothek im Kapitel DEÜV die Dokumente der Sozialversicherung, die sich mit der Umsetzung der Verordnung beschäftigen.