In einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) ging es um die Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit des Geschäftsführers einer Familiengesellschaft. In dem Urteil vom 19. September 2019, Aktenzeichen B 12 R 25/18 R hatte das BSG auch Anforderungen an die Betriebsprüfung im Allgemeinen formuliert. Das Gericht hatte eine höhere Verbindlichkeit der Ergebnisse einer Betriebsprüfung verlangt. Dies bezog sich insbesondere auf die Überprüfung, inwieweit für Angehörige des Arbeitgeber und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter Sozialversicherungspflicht besteht.

Betriebsprüfung: Wer prüft hier was?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist zuständig für die Betriebsprüfung. Gemäß § 28 p SGB IV sollen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung alle vier Jahre untersuchen, ob Sie

  • alle Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich korrekt gemeldet haben,
  • die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung richtig berechnet und gezahlt haben,
  • die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt haben und
  • die Künstlersozialabgabe gezahlt haben, wenn sie fällig war.

In der Besprechung von GKV-Spitzenverband, der DRV und der Bundesagentur für Arbeit (BA) am 24. März 2021 haben sich die Spitzenverbände unter Tagesordnungspunkt 6 damit auseinandergesetzt, welche Auswirkungen das Urteil auf die Durchführung der Betriebsprüfung hat. Unter dem Link können Sie die Niederschrift aufrufen. Alle Besprechungsergebnisse finden Sie in der Rubrik zum gemeinsamen Beitragseinzug unserer SV-Bibliothek.

Danach werden zwei wesentliche Punkte festgehalten:

  • Wenn eine Prüfung ohne Beanstandung verläuft, erhält der Arbeitgeber eine Prüfmitteilung ohne Feststellungen.
  • Der sozialversicherungsrechtliche Status von Ehegatten, Lebenspartnern, Abkömmlingen des Arbeitgebers sowie von geschäftsführenden GmbH-Gesellschaftern im Betrieb wird festgestellt. Dazu erlassen die Prüfer einen Verwaltungsakt zum Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht. Ausnahme: Es liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor.

Unser Service für Sie im Informationsportal

In unserem Steckbrief Betriebsprüfung (BP und euBP) haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengefasst. Hier erfahren Sie beispielsweise, worum es bei der Prüfung der Rentenversicherung geht und was eine elektronisch unterstütze Betriebsprüfung (euBP) ist.

Ob ein Angehöriger oder ein geschäftsführender GmbH-Gesellschafter sozialversicherungspflichtig ist, wird eindeutig in einem Statusfeststellungsverfahren geprüft. Der Steckbrief Statusfeststellungsverfahren erläutert, worum es dabei geht und wann Sie als Arbeitgeber aktiv werden müssen.

Neben der Frage, ob Sie alles richtig gemeldet und die Beiträge richtig berechnet haben, wird die Künstlersozialabgabe in der Betriebsprüfung untersucht. Die müssen Sie häufiger melden und abführen, als viele denken. Mehr dazu erfahren Sie im Steckbrief Künstlersozialabgabe. Ihre konkrete Situation können Sie dann im Frage-Antwort-Katalog hierzu prüfen.

Neben den Besprechungsergebnissen stehen für Experten die wichtigen Dokumente der Sozialversicherung in der SV-Bibliothek. Zur euBP gibt es eine eigene Rubrik „Elektronisch unterstütze Betriebsprüfung„, die sich mit der elektronischen Durchführung der Betriebsprüfung beschäftigt. Es gibt aber auch Dokumente zur Statusfeststellung.