Alles fließt – das gilt auch für die Sozialversicherung. Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es auch beim Übergang von 2024 auf 2025 einige Änderungen, die Sie berücksichtigen sollten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.

Rechtskreistrennung endet

Bisher war Deutschland in der Sozialversicherung noch zweigeteilt. Unterschiedliche Grenzwerte in Ost und West mussten beachtet werden. Sie mussten bei den Entgeltmeldungen jeweils angeben, ob die Beschäftigung in den alten oder in den neuen Bundesländern ausgeübt wurde. Das ist nun für die Meldungen vorbei. Ab 1.1.2025 sind die Grenzwerte vereinheitlicht, so dass eine Differenzierung bei den Meldungen nicht mehr erforderlich ist. Anders sieht es bei den Beitragsnachweisen aus: hier müssen Sie weiterhin die beiden verschiedenen Rechtskreise beachten. Mehr dazu in unserer Meldung vom 15.10.2024.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab 1.1.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Entgeltgrenze bei Minijobs und auf die Beitragsberechnung bei den Midijobs. Was Sie beachten müssen, lesen Sie in unserer Meldung vom 1.10.2024.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigt

Wenn die Einnahmen aus dem gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag nicht mehr ausreichen, um alle Ausgaben zu finanzieren, muss ein Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung her. Dieser wird von jeder Krankenkasse individuell in der Satzung festgelegt. Es gibt aber auch einen übergeordneten Wert, den so genannten durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser wird von der Bundesregierung festgelegt. Das hat Auswirkungen auf einige Berechnungen in der Sozialversicherung, insbesondere bei den Midijobs und für die Höhe des Arbeitgeberzuschusses für privat krankenversicherte Mitarbeiter. Mehr dazu lesen Sie in unserer Meldung vom 5.11.2024.

Künstlersozialabgabe bleibt stabil – Freibetrag erhöht sich

Wenn Sie Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen Sie die Künstlersozialabgabe entrichten. Diese kommt der Künstlersozialkasse, der Sozialversicherung der Künstler zugute. Der Abgabesatz von 5 Prozent bleibt auch für 2025 stabil. Und es gibt noch eine gute Nachricht: Der Freibetrag für geringfügige Auftragsleistungen steigt zum 1.1.2025 von bisher 450 Euro auf dann 700 Euro. Für 2026 ist bereits eine weiter Erhöhung auf 1.000 Euro beschlossen. Mehr dazu finden Sie in unserem Steckbrief.

euBP: elektronische Übermittlung von Finanzdaten

Die Betriebsprüfer der Rentenversicherung schauen sich nicht nur die Entgeltabrechnung an, sondern prüfen auch anhand der Finanzdaten des Unternehmens, ob dort Zahlungen aufgeführt sind, die Arbeitsentgelt sind, aber irrtümlicherweise nicht als solches abgerechnet wurden. Schon bisher ist die Übermittlung der Entgelt- und Abrechnungsdaten im Vorfeld einer Betriebsprüfung auf elektronischem Weg vorgeschrieben (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung euBP). Ab 2025 gilt das dann auch für die Finanzdaten. Mehr zur euBP lesen Sie in unserem Steckbrief.

Elektronisches Antragsverfahren bei Auslandsbeschäftigungen

Die Entsendebescheinigung A1 wird schon seit einigen Jahren nur auf elektronischem Weg beantragt und die Antwort auf demselben Weg übermittelt. Ausgenommen waren bisher die Anträge für Grenzgänger. Diese sind ab 1.1.2025 nun auch in das elektronische Verfahren integriert.

Eigentlich sollten die entsprechenden Anträge für Entsendebescheinigungen bei Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen, sogenannte Abkommensstaaten, ebenfalls in das elektronische Verfahren integriert werden. Geplant war schon der 1.1.2024, der Einsatz wurde aber zunächst auf 2025 verschoben. Jetzt gibt es eine erneute Verschiebung, so dass voraussichtlich ab 2026 diese Bescheinigungen elektronisch beantrag werden können. Bis dahin sind noch die entsprechenden Vordrucke zu verwenden. Mehr zum Thema Beschäftigung im Ausland in unserem Steckbrief.

Die neuen Grenzwerte

Die wichtigsten Grenzwerte für 2025 haben wir in einer Übersicht zusammengestellt. Diese finden Sie im Steckbrief Rechengrößen Sozialversicherung.